Das Recht unserer Arbeitnehmer, betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung durchzuführen, wird bei der EPS Personalservice GmbH in Kooperation mit der Kreissparkasse Tuttlingen durch eine moderne Versorgungsordnung ausgestaltet. Aufgrund von Steuer- und Sozialabgabenersparnissen können unsere Mitarbeiter somit oft bis zum dreifachen Ihres Nettoaufwands in Ihre persönliche Altersvorsorge anlegen!
Nach § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung haben unsere Arbeitnehmer hierbei das Recht, von ihren künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung zu verwenden. Betriebliche Altersversorgung ergänzt somit die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung im Alter.
Bei Fragen zur Ihrer persönlichen betrieblichen Altersversorgung sprechen Sie Ihren zuständigen Kunden- und Personalberater an!
Gerne stellen wir Ihnen unsere Versorgungsordnung als PDF-Format zur Verfügung: